
Der neue «Clean Industrieal Deal» der EU-Kommission soll die Zukunft des verarbeitenden Gewerbes in Europa sichern und die Dekarbonisierung vorantreiben. Begleitet wird er jedoch von einer Abrissbirne für nachhaltige Lieferketten. Zudem steht die Finanzierung des Pakets in den Sternen.
Uwe Witt ist Referent für Klimaschutz und Strukturwandel bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Wie glaubhaft ist eine Strategie für eine klimafreundliche Industrie in Europa, wenn sie kaum finanziert ist und gleichzeitig ohnehin schwache Nachhaltigkeitsregeln für Importgüter geschliffen werden? Diese Frage muss sich die EU-Kommission stellen lassen, die am 26. Februar 2025 das lang angekündigte Maßnahmenpaket für eine klimafreundlichere Industrie vorstellte, den Clean Industrial Deal (CID). Denn nicht nur Gelder für den Umbau fehlen dem Paket. Neben der eigentlichen EU-Mitteilung zur Industrie und dem dazugehörigen Aktionsplan (beide kündigen konkrete Rechtsakte und Finanzierungsmechanismen an) legte die Kommission auch ein weiteres, so genanntes «Omnibus-Paket» mit bereits ausformulierten Gesetzesänderungen vor. Entwicklungspolitische NGOs kritisieren, dass dieses unter dem Deckmantel «Bürokratieabbau» weitere Zugeständnisse an Konzerne macht, etwa beim Lieferketten-Gesetz, während Menschenrechte unter die Räder kommen.
Doch der Reihe nach.
Industrie-Deal nach dem Klimapaket
Hatte Brüssel in der letzten Legislaturperiode mit dem «Fit-for-55-Paket» ein ambitioniertes Maßnahmenbündel für eine deutliche Reduktion der Treibhausgasemissionen innerhalb des Green Deal verabschiedet, steht mit dem CID nun die Industrie im Fokus. Bei Fit-for-55 ging es vereinfacht darum, die neuen Klimaschutz-Gesamtziele der EU – eine Minderung um 55 Prozent der Emissionen bis 2030 und um 100 Prozent bis 2050 gegenüber 1990 – in allen Sektoren der Wirtschaft gesetzlich zu verankern und mit Instrumenten auszustatten, die sie erreichbar machen. Ein Teil der dafür notwendigen (und teils auch wirkmächtigen) Werkzeuge war schon vorhanden, sie waren lediglich klimapolitisch anzuschärfen, Schlupflöchern waren zu schließen. So zum Beispiel der Europäische Emissionshandel für Energiewirtschaft und Industrie, das System der Aufteilung der Minderungsverpflichtungen auf die Mitgliedsstaaten in den Sektoren Gebäude und Verkehr, die Richtlinien für Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz oder die CO2-Regulierung von Pkws und kleinen Nutzfahrzeugen. Andere Instrumente wurden vollkommen neu geschaffen, wie die EU-CO2-Bepreisung von Importgütern (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) oder das umstrittene zweite Emissionshandelssystem der EU, das ab 2027 die Bereiche Gebäudewärme und Mobilität umfassen soll. Mit dem Klimasozialfonds wurden auch Ansätze eines sozialen Ausgleichs installiert, wenngleich unzureichend. Also ebenso nicht adäquat zu den Herausforderungen, wie es die EU-Klimaziele selbst angesichts des galoppierenden Klimawandels sind.
Nun geht die EU-Kommission einen Umsetzungsschritt weiter – sicherlich auch unter dem Druck krisenbedingt höherer Energiepreise als in den Konkurrenz-Regionen Asiens und der USA. Hohen Energiekosten wird der Einbruch der Industrieproduktion in der energieintensiven Industrie, etwa in Deutschland, zu wesentlichen Teilen zugeschrieben. Hinzu kommen Handelskonflikte, hausgemachte Fehlentscheidungen (etwa der deutschen Automobilindustrie) und insbesondere chinesische Überkapazitäten, beispielsweise bei der Stahlproduktion.
Der nun vorgestellte CID soll die Bedingungen für das verarbeitende Gewerbe so verbessern, dass die Klimaschutzziele erreicht werden, ohne dass die europäische Industrie dabei wirtschaftlich Schiffbruch erleidet. Im besten Fall werde eine klimafreundliche Transformation die Stellung der europäischen Industrie im internationalen Wettbewerb sogar verbessern, so die Hoffnung der EU-Kommission.
Das Paket war mit einiger Spannung erwartet worden – ist es doch das erste größere, das nach den EU-Wahlen mit den nach rechts verschobenen Mehrheitsverhältnissen aus Brüssel versendet wurde. Würde Ursula von der Leyen es nutzen, um den Green Deal, das Klimaschutzprogramm der EU, aufzuweichen und die bislang recht ambitionierte EU-Klimaschutz-Gesetzgebung zurückzunehmen? Und wäre dies mit dem UN-Klimaschutzprozess vereinbar, der vorsieht, dass die Unterzeichnerstaaten bei der nächsten UN-Klimakonferenz im November ihre nationalen Klimaschutzverpflichtungen erstmals erhöhen müssen – aber keinesfalls abschwächen dürfen?
Von der Leyen hat nun einen Spagat hingelegt. Im CID selbst wird weder an den geltenden Klimaschutzzielen gerüttelt noch an dem Zwischenziel von 90 Prozent Emissionsminderung bis 2040, das die letzte EU-Kommission ins Spiel gebracht hat. Dieses Ziel muss allerdings von den neuen Mehrheiten im EU-Parlament erst noch im EU-Klimaschutzgesetz verankert werden. In der CID-Mitteilung wird es zwar gleich auf Seite eins bestätigt. Der Gesetzentwurf dafür wurde aber zunächst verschoben. Ein Zugeständnis an die künftige neue Bundesregierung, die dagegen agieren könnte?
In dem für die Industrie und die Energiewirtschaft maßgeblichen EU-Emissionshandel bleiben der Minderungspfad und die jährlich sinkenden Emissions-Obergrenzen im CID jedenfalls unverändert. Sie wurden erst vor zwei Jahren deutlich verschärft. Die letzten Zertifikate, die jeweils den Ausstoß einer Tonne Treibhausgase erlauben, würden damit im Jahr 2039 versteigert. Berücksichtigt man aufgesparte Emissionsberechtigungen, müssten spätestens zwei Jahre später Energiewirtschaft und Industrie europaweit klimaneutral sein.
Erleichterung will die Kommission den Unternehmen vielmehr über zwei Ansätze verschaffen. Zum einen sollen der Clean-Tech-Sektor und die Dekarbonisierung in den klassischen Industrien stärker unterstützt werden. Zum anderen will Brüssel für die Firmen über das eingangs genannte «Omnibus-Paket» Bürokratiekosten senken – auf Kosten von Menschenrechten, siehe unten.
Push für Clean Tech und Dekarbonisierung bei fragwürdiger Finanzierung
Die EU-Kommission möchte grüne Industrien also wettbewerbsfähig machen. Dafür könnte das angekündigte Gesetz mit Vorschriften zur Nutzung beispielsweise CO2-arm hergestellten grünen Stahls in öffentlichen Bauprojekten («Industrial Decarbonisation Accelerator Act») genauso dienen wie die vorgesehene Entwicklung eines freiwilligen Labels für die CO2-Intensität von Industrieprodukten. Ein weiterer angekündigter Gesetzesvorschlag soll für klimaschonendere Auto-Flotten von Unternehmen sorgen («greening corporate fleets»). Dahinter könnten sich Vorgaben zum Kauf einheimischer E-Autos verbergen. Überhaupt will die Kommission künftig «Nicht-Preiskriterien», etwa Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien, ausweiten, auf den EU-Haushalt, andere EU-Förderprogramme sowie öffentliche und private Beschaffung. Neben diesen Maßnahmen zur Schaffung «grüner Leitmärkte» soll auch eine dritte Ausschreibungsrunde von Fördermitteln für die grüne Wasserstoff-Erzeugung über die europäische Wasserstoffbank starten.
Weitere Schwerpunkte sind Förderung und Finanzierung. Hier soll eine neue Institution, die «Industrial Decarbonisation Facility», eine «technologieneutrale Unterstützung» über verschiedene Sektoren hinweg sichern. Insbesondere die industrielle Dekarbonisierung und Elektrifizierung steht im Fokus. Der angestrebte jeweilige Rückgang von Treibhausgasen soll dabei als Maßstab für die Höhe der Fördermittel dienen, die ausgeschrieben werden.
Allerdings stellt Brüssel dafür kein frisches Geld zur Verfügung. Die Kommission will lediglich bestehende Gelder aus dem EU-Innovationsfonds umleiten und nationale Fördermittel einbinden. Den Mitgliedsstaaten soll das schmackhaft gemacht werden, indem der Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen zur «sauberen Industrie» und die Vergabevorgaben für EU-Investitionsprogramme so überarbeitet werden, dass die Länder hier mehr freie Hand haben. Außerdem sollen einfachere Regeln und mehr Spielraum zur Risikoübernahme schnellere Genehmigungen und bessere Finanzierungen für Cleantech-Projekte erlauben. Darüber hinaus soll ab 2028 eine «Bank für industrielle Dekarbonisierung» unter dem Dach eines ebenfalls neuen Wettbewerbsfonds entstehen, der Dutzende Förderprogramme im EU-Haushalt bündeln würde (European Competitiveness Fund, ECF). Die Bank soll 100 Milliarden Euro mobilisieren, auch hier vor allem durch Rückgriffe auf bestehende Finanzierunginstrumente: den EU-Innovationsfonds und das existierende InvestEU-Programm. Gerechnet wird darüber hinaus – und dies wäre dann ausnahmsweise neues öffentliches Geld, sofern die Rechnung aufgeht – mit künftig zusätzlichen Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel.
Die Organisation Germanwatch kritisiert, dass die Bündelung von Förderprogrammen und die Reform staatlicher Beihilfen nur dann sinnvoll seien, wenn der Zugang zu öffentlichen Mitteln an klare, konkrete Vorteilen für die Arbeitnehmer*innen und die Umwelt geknüpft ist. Davon sei in der Mitteilung der Kommission jedoch nicht die Rede.
Der CID verweist darüber hinaus auf einen für 2026 angekündigten Rechtsakt zur Kreislaufwirtschaft (bis 2030 sollen 24 Prozent der Materialien in der Produktion kreislauffähig sein) sowie auf künftige Initiativen für einen besseren Zugang zu Rohstoffen. Dem soll auch ein EU-Zentrum für kritische Rohstoffe dienen, das für interessierte Unternehmen gemeinsam Rohstoffe einkauft. Im Schwerpunkt «globale Märkte und internationale Partnerschaften» wiederum sollen erste «Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen» auf den Weg gebracht werden – was auch immer sich dahinter verbergen mag.
Bei den schon beschlossenen EU-Klimazöllen auf Importgüter (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) soll es Erleichterungen geben: So sollen etwa 90 Prozent der Importeure, vor allem Kleine und Mittlere Unternehmen, vom System befreit werden. Laut EU-Kommission vereinigen die verbleibenden 10 Prozent aber 99 Prozent der Emissionen auf sich, die bei der Herstellung der eingeführten Waren außerhalb der EU entstehen. Stimmen die Zahlen, wäre dies wenig problematisch. Geprüft werden soll in diesem Zusammenhang nach dem Sommer, ob die Klimazölle im Gegenzug auf weitere Produktgruppen und indirekte Emissionen ausgeweitet werden können. Die Prüfung beinhaltet auch, wie mit aus der EU exportierten Waren umgegangen werden kann, um unterschiedliche Kostenbelastungen durch unterschiedliche Klimagesetzgebungen auszugleichen. Bislang werden beim CBAM zwar Importe entsprechend mit Klimazöllen belastet, Exporte aber nicht entlastet.
Qualifizierung für Arbeitnehmer*innen und gerechte Übergänge
Schließlich will sich die Kommission dem CID-Papier zufolge auch um die Qualifikation von Arbeitskräften und um gerechte Transformationsprozesse kümmern. Eine Initiative soll etwa erleichtern, dass eine in einem Land erworbene Qualifikation in einem anderen Land anerkannt wird. Und ein «Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze» soll Arbeitnehmer*innen in Übergangsphasen der Transformation Unterstützung bieten. Dafür will Brüssel Einkommensschutz und aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen kombinieren, darunter Arbeitsvermittlungsdienste, Ausbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten, Unterstützung der Unternehmen sowie sozial gefährdeter Gruppen. Die Kommission will dafür im nächsten Jahr gar eine «Europäische Beobachtungsstelle für den fairen Übergang» einrichten. Auch für Bürger*innen könnte etwas abfallen: Die Kommission will für die Mitgliedstaaten einen Leitfaden zum Sozialleasing ausarbeiten, das es ermöglichen soll, emissionsfreie Fahrzeuge, Wärmepumpen und andere saubere Produkte quasi zu mieten statt kaufen zu müssen. Wäre dieser Leitfaden gut gestaltet und würden die Mitgliedstaaten ihn umsetzen, könnte damit die Schwelle der Anfangsinvestition gerade für ärmere Haushalte gesenkt werden.
Aktionsprogramm für niedrigere Energiekosten und Trumps Billiggas
Um den Unternehmen kurzfristig unter die Arme zu greifen, liegt dem CID ein «Aktionsplan für bezahlbare Energie» bei, der ebenfalls Vorschläge bündelt, die später die EU-Gesetzgebung oder Finanzierungsmechanismen ändern sollen. Brüssel will unter anderem eine Reform der Netzentgelte in den Mitgliedstaaten durchsetzen, notfalls auch mit Zwang. Das Ziel: Die Netzentgeltsysteme sollen einem dem schwankenden Stromangebot angepassten Industrie-Stromverbrauch und Investitionen in die Elektrifizierung von Industrieprozessen befördern statt diese auszubremsen, wie das derzeit vielfach der Fall ist. Bezogen auf die gesamte Wirtschaft soll die Elektrifizierungsrate von heute 21,3 Prozent auf 32 Prozent im Jahr 2030 steigen. Ferner soll die Europäische Investitionsbank (EIB) über ein Förderprogramm von 500 Millionen Euro spezielle Garantien finanzieren («counter guarantees»), damit zügig direkte Stromabnahmeverträge zwischen Ökostromerzeugern und Unternehmen entstehen. Die EIB soll zudem ein 1,5 Milliarden Euro schweres Paket schnüren, um über einen ähnlichen Garantiemechanismus den Herstellern von Stromnetzkomponenten einen sicheren Markt zu bieten. Dem Netzausbau soll weiterhin ein «European Grid Package» dienen, das die schleppenden Genehmigungsverfahren beim Trassenneubau beschleunigen soll.
Die energieintensive Industrie will die EU-Kommission auch durch ein Paket zu «gut funktionierenden Gasmärkten» entlasten. Es soll Preisschwankungen und Spekulation entgegenwirken und den gemeinsamen Kauf von Erdgas durch europäische Unternehmen forcieren. Für Proteste bei Umweltverbänden hat dabei die Ankündigung gesorgt, nach dem «japanischen Modell» Exportterminals für verflüssigtes Erdgas (LNG) in den USA zu subventionieren, um im Gegenzug mehr LNG nach Europa geliefert zu bekommen. US-LNG ist überwiegend umweltschädlich gefracktes Erdgas, es gilt aufgrund von Leckagen, ungewollten Gasaustritten bei Produktion und Transport, auch als besonders klimaschädlich. Der kurzfristigen Entlastung der Industrie soll schließlich auch die Absenkung der Stromsteuern über eine Reform der Energiesteuerrichtlinie (ETD) dienen.
Ein Omnibus überrollt Menschenrechte
Entsetzen bei Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen hat der dritte Teil der Kommissions-Initiative ausgelöst, bei der es rechtlich unmittelbar zu Sache geht. Es handelt sich um ein so genanntes «Omnibus-Paket». In solchen Rechtsgebilden fasst Brüssel Gesetzentwürfe aus einer Reihe verwandter Gesetzgebungsbereiche zusammen. Bei diesen werden für einen angeblichen Bürokratieabbau unter anderem wichtige Pflichten des EU-Lieferketten-Gesetzes, der EU-Umwelttaxonomie und der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung geschreddert. Sie sollen künftig für deutlich weniger Unternehmen gelten – bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung beispielsweise nur noch für 20 Prozent der bislang verpflichteten Betriebe. Oder sie erfordern weniger Daten mit weniger Tiefe und Kontrolle. Das Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes wird um ein Jahr auf Juli 2028 verschoben. Noch schlimmer: Mögliche Mindeststrafen und Haftungsrisiken bei Verstößen werden entschärft.
Die Legislativvorschläge des Omnibus-Pakets werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt. In einer gemeinsamen Erklärung von Umwelt- und Entwicklungsverbänden heißt es dazu, die EU plane, im Schnellverfahren Hand an Gesetze zu legen, für die in langen Verhandlungen Kompromisse gefunden wurden. Bei der Lieferkettenrichtlinie warnt beispielsweise Armin Paasch vom katholischen Hilfswerk Misereor, von Menschenrechtsverletzungen Betroffene außerhalb der EU hätten nach den neuen Regelungen keine Chance mehr, über Zivilgerichte Schadenersatz und Wiedergutmachung zu erlangen.
Weitere Aktionspläne folgen
Mit dem am 5. März 2025 verabschiedeten Aktionsplan für die Automobilindustrie der Kommission könnten auch erste Eingriffe in die Klimaschutz-Regulierung von Fit-for-55 stattfinden. So kündigt die EU-Kommission im Aktionsplan an, die Jahresziele für die CO2-Pkw-Regulierung konzernfreundlich abzuändern, bei deren Verfehlen eigentlich empfindliche Strafzahlungen an Brüssel drohen. Die Hersteller sollen die Emissionsgrenzen nur noch in einem Drei-Jahres-Zeitraum einhalten und den Vorgaben nicht - wie bisher - auf ein einzelnes Jahr bezogen Folge leisten müssen. Am beschlossenen Aus für den Verbrennungsmotor für Neuwagen ab 2035 wird im Aktionsplan selbst jedoch nicht gerüttelt, gleichwohl es der neue EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas früher als bislang vorgesehen überprüfen will. Die Prüfung soll bereits dieses Jahr und nicht wie ursprünglich geplant 2026 stattfinden – und zwar technologieoffenen, wie sich auch Kommissionspräsidentin von der Leyen ausdrückte.
Am 19. März will Brüssel auch einen Aktionsplan für die Stahlindustrie vorlegen, und Ende des Jahres einen weiteren für die Chemieindustrie. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich hier die Handschrift der neuen konservativen Mehrheit klima- oder sozialpolitisch abzeichnet.