Publikation Geschichte - Parteien- / Bewegungsgeschichte Das KPD-Verbot 1956

Vorgeschichte und Folgen der Illegalisierung der KPD in Westdeutschland

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Erschienen

Oktober 2016

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Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) wurde am 17. August 1956 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verboten, die Organisation formal aufgelöst, das Parteivermögen eingezogen. In allen großen westdeutschen Städten wurden Parteibüros durchsucht und anschließend geschlossen, Druckereien beschlagnahmt, Propagandamaterial in großen Mengen sichergestellt, das Parteivermögen eingezogen. Zahlreiche Funktionäre wurden verhaftet.

Die KPD selbst hatte zum Zeitpunkt ihres Verbotes ungefähr 85.000 Mitglieder, war aber, so Georg Fülberth, «völlig isoliert». Nicht nur in Deutschland stand die kommunistische Bewegung noch unter dem Eindruck des XX. Parteitages der KPdSU, auf dem wenige Monate zuvor einige Verbrechen des Stalinismus zur Sprache gekommen waren. Durch das Verbot wurde die (nun illegale) KPD weiter geschwächt und konnte in den Jahren 1957 bis 1960 gerade noch rund 12.000 Mitglieder organisieren.

Im politischen Klima des beginnenden Kalten Krieges hatte die Bundesregierung den Verbotsantrag bereits 1951 gestellt. Innenpolitisch herrschte in der jungen Bundesrepublik eine politische Justiz, die sich auf eine weitgehende personelle Kontinuität zur NS-Justiz stützen konnte. Repressionen gegen Linke waren weit verbreitet und wurden durch das KPD-Verbot noch verstärkt. Gegen mehrere Zehntausend Linke wurden Prozesse angestrengt und über 3.000 Personen in den folgenden Jahren verurteilt, vielfach aus heute nichtig erscheinenden Gründen. Heinrich Hannover berichtet etwa von einem parteilosen Bremer Betriebsrat, der als Gast an einem Kongress des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) in der DDR teilgenommen hatte und aufgrund dieser «Kontaktschuld» im Januar 1962 vom Landgericht Lüneburg wegen «verfassungsfeindlicher Beziehungen» und wegen Verstoßes gegen das KPD-Verbot zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt wurde. Die Strafe wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt, weil der Angeklagte «im Krieg seine Pflicht erfüllt hatte».

Das Verbot hat bis heute Wirkung gezeigt: Es hat nie eine Re-Legalisierung der KPD gegeben. Stattdessen wurde eine «neue» kommunistische Partei zugelassen, die 1968 gegründete und noch heute existierende Deutsche Kommunistische Partei (DKP). Ihre Gründer haben sie den alten Kadern mit dem Argument schmackhaft gemacht, dass die russischen GenossInnen immer von der Deutschen KP gesprochen und geschrieben hätten. Die in diesem Materialien-Band versammelten Beiträge resultieren aus der Forschung und Publizistik zum Linkssozialismus in der frühen Bundesrepublik und zur Geschichte der Überwachung linker und demokratischer Opposition beziehungsweise zu ihrem Widerstand dagegen. Sie ordnen das KPD-Verbot in das Zeitgeschehen ein, vertiefen verschiedene Aspekte, vertreten unterschiedliche und teilweise auch pointierte Positionen.

Spannend sind aus heutiger Sicht weniger die juristischen Einzelheiten, sondern die politischen Folgen des Urteils. Es liegt uns heute nicht daran, die KPD zu idealisieren, was angesichts ihrer nationalistischen Rhetorik auch schwerfallen dürfte. Wir wollen erst recht keiner SED-DDR-Rechtfertigung, wie wir sie von Teilen der Linken immer noch kennen, Vorschub leisten. Es geht uns aber ausdrücklich darum, den Antikommunismus als demokratiegefährdendes, wiewohl gern benutztes und wirksames Vehikel des politischen Kampfes in der frühen Bundesrepublik deutlich zu machen und scharf zu kritisieren.